Der Energiepass oder Energieausweis beinhaltet die Einschätzung über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Der Energiepassinhaber erhält mit ihm eine aussagekräftige Übersicht, wie das betreffende Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Darüber hinaus werden Einsparpotenziale deutlich gemacht. Der Einschätzung liegt der Primärenergiebedarf des Hauses zugrunde. Wie hoch dieser Energieverbrauch ist, hängt davon ab, in welchem heiztechnischen und baulichen Zustand das Gebäude ist.
Der Energiepass ist auch Verbraucherservice, denn auf ihm werden Vorschläge zur Sanierung, insbesondere der Altbausanierung, vermerkt. Ab dem ersten Juli 2008 ist der Energieausweis verbindlich. Derzeit sind Energiepässe erhältlich, die sich regional unterscheiden und in der Regel ein Gebäude einer von acht bis neun Energieeffizienzklassen zuordnen. Wird ein Haus der Klasse A zugeordnet, verfügt es über den besten energetischen Zustand. Diese Energiepässe besitzen Gültigkeit, wenn sie den Anforderungen der Energiesparverordnung 2007 entsprechen und sind dann insgesamt zehn Jahre gültig.
Um einen regulären Energieausweis für ein Gebäude erstellen zu lassen, wird Hauseigentümern empfohlen, einen Energieberater zu beauftragen, der vor Ort den Zustand des Hauses einschätzt. Zwar besteht auch die Möglichkeit, einen Internetfragebogen auszufüllen und den aufgrund der Daten ausgestellten Energiepass preisgünstig vom Anbieter per Post zu bekommen, doch entsprechen solche Ausweise oft nicht den gesetzlichen Vorschriften und sind daher ungültig. Wenn der Energieausweis nicht vollständig ist, können sogar Bußgelder bis zu einer beträchtlichen Höhe drohen.
Vorsicht ist insbesondere bei Billig-Energiepässen geboten, bei denen die Sanierungstipps fehlen. Hauseigentümer sollten daher nicht am falschen Ende sparen und besser etwas mehr Geld in die Ausstellung eines anerkannten Energieausweises investieren.
Kategorie(n) Hausbau | Datum: Mittwoch, 05. Dezember 2007
